4 Unbebaute Grundstücke

4.1 Bodenrichtwerte

4.1.1 Allgemeine Erläuterungen

Bezogen auf den 1. Januar eines jeden Jahres ermitteln die nordrhein-westfälischen Gutachterausschüsse auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlungen Bodenrichtwerte. Gesetzliche Grundlage ist § 196 BauGB in Verbindung mit der GrundWertVO NRW.

Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Flächenhafte Auswirkungen wie z.B. bei Denkmalbereichssatzungen, Lärmzonen, Bodenbewegungsgebieten, Boden- und Grundwasserverhältnissen sind im Bodenrichtwert berücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte werden für unterschiedliche Nutzungsarten der Grundstücke vom Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen. Sie beziehen sich mit Ausnahme der Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf baureife Grundstücke, die frei sind von

  • Erschließungsbeiträgen nach § 127 BauGB,

  • Abgaben für den erstmaligen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage nach dem Kommunalabgabengesetz (Kanalanschlussbeitrag ohne Hausanschluss) und

  • Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135a BauGB.

Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen. Diese Zonen umfassen räumlich zusammenhängende Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gilt, und dem Bodenrichtwertgrundstück dürfen nicht mehr als 30 % betragen. Jedem Bodenrichtwert ist ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschosszahl, Grundstückstiefe, Grundstücksgröße, innerhalb der Bodenrichtwertzone enthält. Diese wertbeeinflussenden Merkmale definieren das Bodenrichtwertgrundstück. Das Lagemerkmal des jeweiligen Bodenrichtwertgrundstücks wird in der Regel durch die Position der Bodenrichtwertzahl visualisiert. Einzelne Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone können in ihren wertrelevanten Merkmalen von der Beschreibung der Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in Bezug auf die wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind in BORIS-NRW verfügbar. BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. In dieses Informationssystem überträgt auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen die von ihm abgeleiteten Daten. Die Bodenrichtwerte in Essen und die dazugehörigen örtlichen Fachinformationen sind in der PDF-Version des Grundstücksmarktberichtes unter dem folgenden Link erreichbar: www.boris.nrw.de

4.1.2 Bodenrichtwerte 2026 in der Stadt Essen

Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 die Bodenrichtwerte 2026 beschlossen.
Aktuell sind insgesamt 1.267 Bodenrichtwertzonen definiert.

Zonale Bodenrichtwerte liegen für folgende Nutzungsarten vor:

  • Baureife Grundstücke in Wohngebieten mit ein- oder zweigeschossiger Bauweise

  • Baureife Grundstücke in Wohngebieten mit mehrgeschossiger Bauweise

  • Baureife Grundstücke in Misch- und Kerngebieten (z.B. Innenstadt)

  • Klassische Gewerbegrundstücke

  • Tertiär genutzte Gewerbegrundstücke

  • bebaute Wohnbaugrundstücke im Außenbereich

  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

  • Sonstige Grundstücke

In Tabelle 4.1 und Tabelle 4.2 sind die höchsten und die niedrigsten Bodenrichtwerte für Wohnbauland im Stadtgebiet aufgeführt. Die in den Tabellen angegebenen Bodenrichtwerte können unter www.boris.nrw.de durch die Eingabe der entsprechenden Bodenrichtwertnummer gesucht und visualisiert werden.

Ortsteil Bodenrichtwert Bodenricht- wertnummer Stichtag
Bredeney 890 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17414 01.01.2026
Bredeney 850 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17635 01.01.2026
Bredeney 820 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17117 01.01.2026
Bredeney 790 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17632 01.01.2026
Bredeney 790 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17417 01.01.2026
Bredeney 790 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17105 01.01.2026
Bredeney 780 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17111 01.01.2026
Bredeney 770 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17649 01.01.2026
Bredeney 750 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17638 01.01.2026
Rüttenscheid 740 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17692 01.01.2026
Tabelle 4.1: Höchste Bodenrichtwerte Wohnbauland im Stadtgebiet
Ortsteil Bodenrichtwert Bodenricht- wertnummer Stichtag
Vogelheim 165 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17255 01.01.2026
Katernberg 195 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17295 01.01.2026
Karnap 205 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17523 01.01.2026
Vogelheim 205 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17762 01.01.2026
Karnap 205 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17016 01.01.2026
Katernberg 205 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17299 01.01.2026
Karnap 205 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17518 01.01.2026
Katernberg 205 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17906 01.01.2026
Katernberg 205 €/m² (Misch-/Mehrgeschossig) 17298 01.01.2026
Karnap 215 €/m² (Ein-/Zweigeschossig) 17522 01.01.2026
Tabelle 4.2: Niedrigste Bodenrichtwerte Wohnbauland im Stadtgebiet

In Abbildung 4.1 ist die Lage der Bodenrichtwertzonen für jede Nutzungsartgruppe einzeln dargestellt. Hierbei sind die Zonen für baureife Grundstücke im Wohngebieten mit mehrgeschossiger Bauweise und baureife Grundstücke in Misch- und Kerngebieten zu einer Gruppe zusammengefasst. Die dargestellten Gruppen entsprechen den in BORIS-NRW verfügbaren Bodenrichtwertebenen. In der Gruppe der sonstigen Grundstücke sind unter anderem die Bodenrichtwertzonen für Parks, Friedhöfe und Dauerkleingärten enthalten.

Abbildung 4.1: Lage der Bodenrichtwertzonen nach Nutzungsart

4.1.3 Bodenrichtwertniveau Wohnbauland

Die Abbildung 4.2 zeigt das Bodenrichtwertniveau für baureife Wohnbaugrundstücke. Die Bodenrichtwertzonen sind entsprechend der Höhe des Bodenrichtwerts eingefärbt. Die Farbskala verläuft von grün (niedrige Bodenrichtwerte) nach rot (hohe Bodenrichtwerte).

Abbildung 4.2: Übersicht des Bodenrichtwertniveaus für Wohnbauland, Stichtag 01.01.2026

4.1.4 Übersicht über die Bodenrichtwerte

Auf der Grundlage der gemäß § 196 Abs. 1 BauGB ermittelten Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2026 folgende gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte (Tabelle 4.3) erstellt und beschlossen. Die Werte sind für einen erschließungsbeitragsfreien Rechtszustand zum 01.01.2026 ermittelt und in €/m² angegeben. Alle gebietstypischen Werte spiegeln nur ein allgemeines Wertniveau wider und sind nicht für die Wertermittlung geeignet.

gute Lage
[€/m²]
mittlere Lage
[€/m²]
mäßige Lage
[€/m²]
Baureife Grundstücke - Individueller Wohnungsbau Baureife Grundstücke - Individueller Wohnungsbau Baureife Grundstücke - Individueller Wohnungsbau Baureife Grundstücke - Individueller Wohnungsbau
freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
(Grundstücksfläche: 350-800 m²)
650 410 230
Doppelhaushälften und Reihenendhäuser
(Grundstücksfläche: 250-500 m²)
520 350 260
Reihenmittelhäuser
(Grundstücksfläche: 150-300 m²)
550 300 205
Baureife Grundstücke - Geschosswohnungsbau Baureife Grundstücke - Geschosswohnungsbau Baureife Grundstücke - Geschosswohnungsbau Baureife Grundstücke - Geschosswohnungsbau
Wohnungen oder Mischnutzungen mit einem
gewerblichen Anteil bis 20 % des Rohertrages
(Geschossflächenzahl (GFZ) ca. 1,2 bei 3
bis 5 Vollgeschossen)
570 430 260
Baureife Grundstücke - Gewerbenutzung Baureife Grundstücke - Gewerbenutzung Baureife Grundstücke - Gewerbenutzung Baureife Grundstücke - Gewerbenutzung
Klassisches Gewerbe (ohne tertiäre Nutzung)
(Hallen und Produktionsstätten)
120 100 75
Tabelle 4.3: Gebietstypische Werte für baureife Grundstücke - erschließungsbeitragsfrei

4.1.5 Bodenrichtwerte Innenstadt

Die Bodenrichtwerte in der Innenstadt basieren auf einem hedonischen Bodenrichtwertmodell, welches im Jahr 2010 von der DIA Consulting AG in enger Abstimmung mit dem Gutachterausschuss erstellt wurde. Mit diesem Bodenrichtwertmodell wurden die zonalen Bodenrichwerte 2011 vom Gutachterausschuss ermittelt. Seitdem wurde die Bodenrichtwerte in der Innenstadt bis zu den Bodenrichtwerten 2025 jährlich fortgeschrieben.

Das Bild der Essener Innenstadt hat sich seit 2010 stark gewandelt. Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) der Stadt Essen von Januar 2025 führt hierzu aus: „Als Konsum- und Einkaufsstadt sieht sich der Standort Innenstadt dem Strukturwandel im Einzelhandel, dem zunehmenden Online-Handel und dem Rückgang des stationären Handels konfrontiert. Leerstände, sinkende Besucherzahlen und Umsatzeinbußen prägen spätestens seit der Corona-Pandemie auch die Hauptgeschäftslagen. Öffentliche Räume werden weniger genutzt, da es an zeitgemäßer Ausstattung fehlt.“ Aus diesen Gründen arbeitet der Gutachterausschuss an einer kompletten Überarbeitung der Bodenrichtwertzonen in der Innenstadt. Die Überarbeitung der Bodenrichtwertzonen soll spätestens zum 01.01.2029 abgeschlossen sein.

4.2 Rahmenwerte für besondere Grundstücksqualitäten

4.2.1 Außeragrarisch genutzte Freiflächen

Besondere Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (außeragrarisch genutzte Freiflächen) sind dadurch geprägt, dass sie über ihre land- oder forstwirtschaftliche Nutzbarkeit hinaus mit ihren den Wert im Einzelfall beeinflussenden Vor- und Nachteilen nach objektiven Gegebenheiten auch für anderweitige Nutzungen oder Funktionen in Betracht kommen, aber nicht die Qualität von Bauerwartungsland oder Rohbauland aufweisen. Die besondere Eignung der Flächen kann sich aus der Nähe zu städtebaulich genutzten oder zur städtebaulichen Nutzung anstehenden Flächen (Ausstrahlungsbereich) oder aus der besonderen Anziehungskraft der Umgebung, insbesondere in einer landschaftlich schönen Gegend mit guten Verkehrsanbindungen, ergeben. Diese Flächen wurden auch als begünstigtes Agrarland bezeichnet. Für die Auswertung sind Kaufpreise aus den Jahren 2016 bis 2025 verwendet worden.

Wertansatz in %
des Ackerlandwertes
Fläche [m²]
Anzahl Median von bis Median von bis
Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m² Flächen ≤ 1.500 m²
55 340 80 817 560 69 1.300
Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m² Flächen > 1.500 m² und < 10.000 m²
24 148 54 528 3.088 1.698 9.860
Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m² Flächen ≥ 10.000 m²
11 128 18 430 18.130 10.117 37.130
Tabelle 4.4: Kaufpreise für außeragrarisch genutze Freiflächen

4.2.2 Unselbständige Teilflächen (Arrondierungen)

4.2.2.1 Arrondierungen zu bebauten Grundstücken

Die Daten der Kaufpreissammlung aus den Jahren 2016 bis 2025 wurden auf Zukäufe zu bereits bebauten Grundstücken hin untersucht. Es lag ausreichendes Datenmaterial für eine Auswertung von Garten- und Hinterlandzukäufen vor. Für den Wertansatz der zugekauften Teilfächen in Prozent des Baulandwertes ergaben sich unterschiedliche Ergebnisse innerhalb der folgenden Gruppen:

  • Garten- und Hinterland in Innenbereichslagen bei nicht ausreichend vorhandenem Garten

  • Garten- und Hinterland in Innenbereichslagen bei ausreichend vorhandenem Garten

  • Garten- und Hinterland aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Die Wertansätze für die einzelnen Gruppen und die Beschreibung des zugrundeliegenden Datenmaterials kann der Tabelle 4.5 entnommen werden.

Wertansatz in %
des Baulandwertes
Art der unselbständigen
Teilfläche
Skizze Anzahl Median von bis
Garten- und Hinterland
in Innenbereichslagen
bei nicht ausreichend
vorhandenen Garten
20 39 11 66
Garten- und Hinterland
in Innenbereichslagen
bei ausreichend vor-
handenen Garten
34 20 10 61
Garten- und Hinterland
aus land- und forstwirt-
schaftlichen Flächen
29 4 1 18
Tabelle 4.5: Gartenflächen mit direktem Bezug zum Hausgrundstück

4.3 Indexreihe Wohnbauland

Nach § 18 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse.
Bei der Ableitung der Indexreihe (Tabelle 4.6) sind ausschließlich die Kaufpreise für Wohnbauland berücksichtigt worden. Für die Bodenpreise mit Mischnutzung und einem gewerblichen Anteil über 20 % wird keine Indexreihe abgeleitet.
Die Indexreihe bezieht sich auf das Basisjahr 2010 = 100. Sie ist für das gesamte Stadtgebiet ermittelt. Innerhalb des Stadtgebietes verlief die Preisentwicklung jedoch nicht einheitlich. Die Indexzahlen sind deshalb – bezogen auf den Einzelfall – in einer bestimmten Lage des Stadtgebietes nur begrenzt aussagefähig.

Jahr Indexzahl Jahr Indexzahl Jahr Indexzahl
2005 99 2012 103 2019 133
2006 95 2013 105 2020 139
2007 94 2014 103 2021 154
2008 97 2015 110 2022 154
2009 91 2016 111 2023 153
2010 100 2017 119 2024 153
2011 99 2018 129 2025 156
Tabelle 4.6: Indexreihe für Wohnbaulandpreise
Abbildung 4.3: Indexreihe für Wohnbaulandpreise